Bautzen beschließt Haushalt 2018

Bautzen / Budyšin, 14. Dezember 2017. Gestern haben die Bautzener Stadträte den Haushalt für das Jahr 2018 Bautzen beschlossen. Finanzbürgermeister Dr. Robert Böhmer möchte die die ertrags- und aufwandsseitig verantwortungsvolle Finanzpolitik fortsetzen.

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Trotz vieler Wünsche und Lasten bleibt der Kurs pragmatisch

Mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2012 und deren Feststellung durch den Stadtrat am 24. Juni 2015 konnten ein Basiskapital in Höhe von rd. 295 Mio. Euro und eine Eigenkapitalquote von rd. 73 Prozent ausgewiesen werden. Damit ist die Stadt für die künftigen Aufgaben gut aufgestellt. Umfangreiche Investitionen in der Vergangenheit und Gegenwart erfordern jedoch die Erwirtschaftung der sich daraus ergebenden Folgekosten und stellen neue Herausforderungen an die Erzielung des vollständigen Haushaltsausgleichs.

Die Stadt Bautzen nennt den neuen Haushaltsplan solide, dennoch habe man viele Wünsche berücksichtigt. "Für die Zukunft gilt aber auch, dass nicht jede neue wünschenswerte Idee realisiert werden kann. Jede finanzpolitische Entscheidung muss sich an der Leistungskraft der Kommune orientieren. Wir – die Stadtverwaltung und die Stadträte − haben auch Verantwortung, unsere Stadt künftig wirtschaftlich nicht zu überfordern", heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Für das Jahr 2018 sind im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von rd. 75,2 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von rd. 77,2 Millionen Euro veranschlagt. Das gegenüber dem Vorjahr schlechtere Ergebnis ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass damit gerechnet wird, dass sich die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sowie die Gewerbesteuer- und die Kreisumlage erheblich erhöhen werden. Daneben sind im Zuge von steuerrechtlichen Änderungen haushaltsrechtliche Änderungen erfolgt, wonach die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € auf 800 € angehoben wurde. In der Folge war bei der Planung zu beachten, dass eine Reihe – früher investiv zu behandelnder Maßnahmen – nun im Ergebnishaushalt abzubilden sind. Insgesamt wird eine Entnahme in Höhe von rd. 7,6 Millionen Euro aus dem Zahlungsmittelbestand erforderlich, um alle geplanten Ausgaben im konsumtiven und investiven Bereich decken zu können.

Das Gesamtsteueraufkommen 2018 soll gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Das resultiere vor allem aus der vom Land prognostizierten Entwicklung der Einkommen- und Umsatzsteueranteile sowie den der Entwicklung im Jahr 2017 angepassten Erwartungen beim Gewerbesteueraufkommen. Daneben werden mit der Umsetzung der beschlossenen neuen Hebesätze für Grundsteuer A und B die Erträge angehoben. Von dem zu erwartenden Gesamtsteueraufkommen in Höhe von 34,9 Millionen Euro entfallen 14,4 Millionen Euro auf die Gemeinschaftssteueranteile des Landes in Form von Einkommens- und Umsatzsteueranteilen und 16,1 Millionen Euro auf voraussichtliche Gewerbesteuererträge.

Die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 15,5 Millionen Euro werden mit etwa 800.000 Euro über den Zuwendungen des Vorjahres liegen und damit 50.000 Euro unter der voraussichtlich zu zahlenden Kreisumlage. Ausgabenseitig nehmen die Personalkosten in Höhe von rd. 23,0 Millionen Euro die umfangreichste Position ein, daneben sind beispielsweise ca. 14,8 Millionen Euro für Sach- und Dienstleistungen in Form von Unterhaltungs- oder Betriebskosten und 16,6 Millionen Euro für die Kinderbetreuung zu finanzieren.

Über den in den vergangenen Jahren eingeleiteten kontinuierlichen Schuldenabbau war es im Jahr 2016 möglich, alle noch bestehenden Kredite abzulösen. Damit konnte das seit 2003 konsequent verfolgte Ziel der langfristigen Entschuldung erfolgreich umgesetzt werden. Eine Neuverschuldung 2018 erfolgt nicht. Somit fallen im Jahr 2018 keine Zinszahlungen an. Der Zahlungsmittelbestand lässt es auch ohne Kreditaufnahmen zu, die im Haushalt vorgesehenen investiven Maßnahmen zu finanzieren. Dazu gehören u.a. die Sanierung von Gemeindestraßen in einem Umfang von rd. 4,8 Millionen Euro sowie die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Mittelfristig soll der Bau einer neuen Grundschule einschließlich Sporthalle das größte Projekt im Rahmen aller Baumaßnahmen darstellen. Für das Jahr 2018 werden hier 1,15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für die bereits im Haushaltsjahr 2017 begonnene Maßnahme "Bau eines Feuerwehrgerätehauses sowie einer Lagerhalle für den Hochwasserschutz" im Ortsteil Niederkaina belaufen sich die Gesamtkosten auf insgesamt 1,485 Millionen Euro. Einschließlich der Gestaltung der Außenanlagen sowie der entsprechenden Ausstattung stehen für die Maßnahme im Jahr 2018 rd. 971.000 Euro im Haushalt zur Verfügung. Weitere 29.000 Euro sind für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen im Ergebnishaushalt veranschlagt. Am Standort Schützenplatz soll bis 2020 der Neubau einer kombinierten Kindertageseinrichtung erfolgen. Für die Umsetzung werden allein im Planjahr 2,15 Millionen Euro veranschlagt.

Bis zum Ende des Jahre 2021 wird sich die Liquidität der Spreestadt nach jetzigem Planungsstand auf 7,4 Millionen Euro reduzieren. Neue Reserven können nur aufgebaut werden, wenn die Erträge künftig die Aufwendungen nicht nur buchmäßig, sondern auch tatsächlich monetär übersteigen. "Darauf sollte in den nächsten Jahren insbesondere das Augenmerk gelegt werden, um weiter wirtschaftlich und solide Pflichtaufgaben und Freiwilligkeitsleistungen bewältigen zu können", so die Verwaltung.

Der vorliegende Haushaltsplan bildet insgesamt eine der wichtigsten Grundlagen des politischen Handelns im Mittelfristzeitraum und versetzt die Stadträte in die Lage, auf Basis des aktuellen und künftigen Finanzrahmens ausgewogene und dem Gemeinwohl ausgerichtete Beschlüsse verantwortungsvoll zu fassen. "Für eine funktionierende Stadt müssen Einnahmemöglichkeiten generiert, aber auch Ausgaben- und Aufgabenzuwachs kritisch im Blick behalten werden", heißt es abschließend.

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  • Quelle: red | Foto mit Rathausturm: myimmo, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain; Foto Kornmarktcenter: © Bautzner Anzeiger
  • Erstellt am 14.12.2017 - 18:24Uhr | Zuletzt geändert am 14.12.2017 - 19:27Uhr
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