Elektronischer Einkommensnachweis

Berlin. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit soll die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Innovation in Deutschland getan werden.

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Verfahren soll ausgebaut weren

Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 1. Januar 2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, betont: "Das ELENA-Verfahren ändert nichts an den Ansprüchen der Bürger, sondern zielt darauf, bestehende Möglichkeiten der Kommunikation besser zu verknüpfen. Der Gesetzentwurf zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können. Alleine durch ELENA können wir die Unternehmen um mehr als 85 Mio. € im Jahr entlasten."

Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen, sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels Signaturkarte, so dass eine "doppelte" Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist.

Bundesminister Glos: "Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System, das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und die Dienstleistungswirtschaft."

Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von rund 55 Mio. Euro übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das qualifizierte Zertifikat vor.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 1. Januar 2015 alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren mit einzubeziehen.

Fakten zum ELENA-Verfahren

Um was geht es?
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem.
Bisher geschieht dies in Papierform, d.h. der Arbeitgeber füllt für seine Arbeitnehmerin / seinen Arbeitnehmer ein Formular aus, welches diese(r) der zuständigen Behörde übergibt. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.

Zielsetzung:
Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85 Mio. € pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.

Ausgestaltung des Verfahrens:
Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die notwendigen Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung. Nur wenn der Bürger seine Daten freigibt, können diese entschlüsselt und abgerufen werden. Nur zur Datenfreigabe wird eine Signaturkarte benötigt.

Datenschutz:
Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weitere im Gesetz festgelegte Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt (System der Gewaltenteilung).
Ein weiterer Vorteil des ELENA-Verfahrens ist darin zu sehen, dass zukünftig der Arbeitgeber keine Kenntnis darüber erlangt, ob sein Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stellt.

Signaturkarte:
Die Signaturkarte dient nicht zur Datenspeicherung. Im ELENA-Verfahren kommt in keinem Fall eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte. Die Besonderheit besteht eben darin, die für sich nichts sagende Identitätsnummer des Zertifkates als "Türschlüssel" zu den Daten des Teilnehmers zu nutzen.
Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund zehn Euro für drei Jahre. Genutzt werden alle Karten, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden können. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch die Gesundheitskarte.
Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann.
Die große Anzahl von qualifizierten Zertifikaten wird dazu führen, dass weitere Anwendungsbereiche erschlossen werden. Gerade die Rechtssicherheit der qualifizierten Signatur wird zu einer Stärkung von Handel- und Dienstleistung im Internet beitragen.

Zeitrahmen:
Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass die Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln können. Zum 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden.
Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden können.

Vorteile:
Die Bürger profitieren durch schnellere und diskretere Abwicklung von Sozialleistungsverfahren. Die Arbeitgeber werden von mehr als 85 Mio. Euro Bürokratiekosten entlastet, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt. Die Sozialbehörden können Anträge durchgängig elektronisch effizient bearbeiten und Übertragungsfehler vermeiden. Dienstleistungswirtschaft wie Verbraucher gewinnen durch Innovation in der Kommunikationstechnik infolge der weiten Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 26.06.2008 - 06:21Uhr | Zuletzt geändert am 26.06.2008 - 06:27Uhr
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