Soforthilfe umgehend beantragen

 

Bautzen / Budyšín. Der Freistaat Sachsen stellt ab sofort finanzielle Beihilfen für von der Flut geschädigte Personen und Unternehmen der Stadt Bautzen bereit. Diese Beihilfen sind im Besonderen für Härtefallsituationen vorgesehen. Anträge sind binnen kurzer Frist zu stellen.

 

Formulare zur Beantragung der Beihilfen sind im Bautzener-Bürger-Service, Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, zu folgenden Zeiten erhältlich:

- Montag und Mittwoch: 7.15 - 17.00 Uhr
- Dienstag 7.15 - 18.30 Uhr
- Donnerstag 7.15 - 19.00 Uhr
- Freitag 7.15 - 14.30 Uhr

Die Anträge sind bitte vollständig ausgefüllt abzugeben, und zwar

- für Personen und Familien bis spätestens Freitag, den 3. September 2010, 14.30 Uhr, beim Bautzener-Bürger-Service oder per Post mit Posteingang bis zum 3. September 2010 bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bautzener-Bürger-Service, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen

- für Unternehmen bis spätestens Montag, den 6. September 2010, 12.00 Uhr, beim Bautzener-Bürger-Service oder per Post mit Posteingang bis zum 6. September 2010 an die Stadtverwaltung Bautzen, Wirtschaftsförderungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen.

 
Kommentare
Lesermeinungen (0)
...Ihre Meinung schreiben!
 
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort
Weitere Artikel aus dem Ressort
 
  • Quelle: red
  • Zuletzt geändert am 26.08.2010 - 07:50 Uhr
  • drucken Seite drucken
 
 
 
 

 
 
 
Heute: 7049
Insgesamt: 14133183
Tagesmaximum: 48095
Tagesschnitt: 13849
 
Benutzerdefinierte Suche