Soforthilfe umgehend beantragen
Bautzen / Budyšín. Der Freistaat Sachsen stellt ab sofort finanzielle Beihilfen für von der Flut geschädigte Personen und Unternehmen der Stadt Bautzen bereit. Diese Beihilfen sind im Besonderen für Härtefallsituationen vorgesehen. Anträge sind binnen kurzer Frist zu stellen.
Formulare zur Beantragung der Beihilfen sind im Bautzener-Bürger-Service, Gewandhaus, Innere Lauenstraße 1, zu folgenden Zeiten erhältlich:
- Montag und Mittwoch: 7.15 - 17.00 Uhr
- Dienstag 7.15 - 18.30 Uhr
- Donnerstag 7.15 - 19.00 Uhr
- Freitag 7.15 - 14.30 Uhr
Die Anträge sind bitte vollständig ausgefüllt abzugeben, und zwar
- für Personen und Familien bis spätestens Freitag, den 3. September 2010, 14.30 Uhr, beim Bautzener-Bürger-Service oder per Post mit Posteingang bis zum 3. September 2010 bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bautzener-Bürger-Service, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen
- für Unternehmen bis spätestens Montag, den 6. September 2010, 12.00 Uhr, beim Bautzener-Bürger-Service oder per Post mit Posteingang bis zum 6. September 2010 an die Stadtverwaltung Bautzen, Wirtschaftsförderungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 26.08.2010 - 07:50 Uhr
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