Die "Krone" in Bautzen: Kaufen oder nicht?

Bautzen / Budyšin, 23. Februar 2018. In Bautzen steht die Krone, ein Traditionshaus mit Stadthallencharakter, ab März nur noch ungenutzt zwischen Töpfer- und Steinstraße herum. Seit der Eigentümer, die Onnasch Unternehmensgruppe in Berlin, im Jahr 2017 das Best Western Hotel verkauft hat, scheint ihm die traditionsreiche Krone nur noch Last zu sein. Viele Bautzner erinnern sich gern an die Veranstaltungen in der "Krone" und würden es am liebsten sehen, wenn die Stadt das Areal kaufen würde. Doch die hat den Bleistift gespitzt.

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BBB: Vom Betrieb und Erwerb einer defizitären Stadthalle die Finger lassen

Die emotional geführte Diskusssion um die "Krone" erinnert an die um die Stadthalle Görlitz, in der inzwischen gebaut wird, ohne dass ein wasserdichtes Betreiberkonzept bestünde.

Die Stadtverwaltung Bautzen möchte die Diskussionen um die "Krone" möglichst sachlich halten und hat dazu den nachstehenden Faktencheck bereitgestellt:

Wie ist die Ausgangslage?

Im Mai des vergangenen Jahres wurde den Bautzener Stadträten ein Verkehrswertgutachten vorgelegt. Darin sind die "Krone" und der benachbarte Parkplatz bewertet worden.

Erstes Fazit: unabhängig von einer zukünftigen Nutzung liegen die Preisvorstellung des Verkäufers, der Berliner Investorengruppe Onnasch, und des tatsächlichen Wertes weit auseinander. Der Verkehrswert richtet sich nach der vorhandenen Nutzung. Das Gutachten ging zunächst vom Erhalt im Status quo, also den Erhalt des Parkplatzes über 30 und der bestehenden Bebauung über 20 Jahre, aus. Daraus ergab sich ein Wert von 1,66 Mio Euro. Das liegt weit unter den Vorstellungen des Verkäufers. Die lagen zum damaligen Zeitpunkt bei 2,7 Millionen Euro.

Zudem wurden im Gutachten vier weitere Varianten der Verkehrswertberechnung – abhängig von der künftigen Nutzung - betrachtet. Würde das Areal beispielsweise für den Bau von Eigentumswohnungen und ein Parkhaus vorgesehen, sinkt der Preis auf etwa 430.000 Euro. Zusätzlich müssten noch Abriss- und Umbaukosten berücksichtigt werden. Am Ende stünde hier sogar ein Minusgeschäft zu Buche. Dennoch beschloss der Stadtrat im Mai 2017 mit 18 zu 11 Stimmen, die Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbH (BWB) mit weiteren Kaufverhandlungen zu beauftragen.

Was hat die Wohnungsbaugesellschaft erreicht?

Zunächst die positive Nachricht: Der Verkäufer hat seine Forderung um 500.000 Euro nach unten korrigiert, liegt damit aber noch weit über den Werten des bereits erwähnten Gutachtens. Weiterhin hat die BWB ein Wirtschaftlichkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Es stellt dem Haus kein gutes Zeugnis aus. So heißt es darin u.a.: "Wesentliche bauliche Schwachpunkte sind heute die fehlende Wärmedämmung, was zu enormen Heizkosten führt und die Lüftungstechnik aus dem Jahr 1967 … deren Erneuerung mit rund 1 Mio. Euro zu Buche schlagen würde."

Mit Blick auf einen weiteren Betrieb der Halle nach heutigen bautechnischen Vorschriften spricht das Gutachten von einer weiteren Investition in Höhe von etwa 5 Mio. Euro. Zudem kämen Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen und Mobiliar von 300.000 Euro. Gleichzeitig resümiert das Gutachten, dass es in den Jahren 2016 und 2017 gerade mal 33 Veranstaltungen gegeben hat. Die Einnahmen aus dem Jahr 2016 lagen bei 24.500 Euro. Dem müssen aber noch Werbemaßnahmen, Auf- und Abbau sowie die Reinigung gegen gerechnet werden. Schlimmer noch. Pro Veranstaltung rechnet der Gutachter mit 300 bis 400 Euro Heizkosten. Selbst wenn man die schwer zu schätzenden Stromkosten aus der Rechnung herauslässt, dürften die Veranstaltungen 2016 ein Verlust von etwa 10.000 Euro aufweisen. Soweit die technischen Fakten. Das Gutachten befasst sich zudem mit möglichen Betreibermodellen. Kurz zusammengefasst: Allein die Personalkosten würden sich jährlich auf etwa 200.000 Euro belaufen.

Soll eine Stadt wie Bautzen ein solches Objekt tatsächlich aus Steuergeldern finanzieren?

Bei der Entscheidung, die letztlich der Bautzener Stadtrat treffen muss, gibt es viele Dinge zu bedenken. Die Zahlen aus den beiden Gutachten sind eindeutig. Zudem verweist die Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH (BBB), die u.a. den Saurierpark und das Röhrscheidtbad Gesundbrunnen betreibt, in einer ersten Stellungnahme auf rechtliche Probleme. Die ergeben sich aus Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung, dem Eigenbetriebsrecht und dem Steuerrecht. Mit dem Verweis auf eine notwendige intensivere Befassung mit dem Thema empfiehlt die BBB aus rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen, vom Betrieb und Erwerb einer defizitären Stadthalle die Finger zu lassen. Auch die Idee der Gründung einer weiteren kommunalen Gesellschaft birgt nach Aussage der BBB nicht die erhoffte Lösung.

Was steht denn dazu eigentlich im Gesetz?

Nach § 72 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Eine geordnete Haushaltswirtschaft liegt nur dann vor, wenn sie sparsam und wirtschaftlich geführt wird. Der Kauf der "Krone" ist nach den gegenwärtigen Umständen und zudem noch mit einem Preis über dem Verkehrswert weder sparsam noch wirtschaftlich. Des Weiteren soll die Gemeinde nach § 89 SächsGemO Vermögensgegenstände nur erwerben, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Auch dieses Kriterium ist nicht erfüllt.

Wichtig zu beachten sind haushaltsrechtliche Dinge. So gibt der genehmigte Haushalt 2018 den Kauf der "Krone" gar nicht her. Folglich müsste eine außerplanmäßige Auszahlung beschlossen werden. Das ist lt. § 79 SächsGemO nicht erlaubt. Danach sind außerplanmäßige Auszahlungen nämlich nur dann zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht, die Finanzierung gesichert und die Auszahlung unabweisbar ist.

Und noch ein Fakt: Würde nach Kauf der Krone konzeptionell in den nächsten Jahren trotzdem ein Abriss des Kronegebäudes erfolgen, fallen außerplanmäßige Abschreibungen etwa in Höhe des Kaufpreises des Stadthallengebäudes an, die dann im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften sind und andere Aufwendungen mindern oder höhere Erträge erfordern. Das gilt auch für den defizitären Betrieb der "Krone". Die Betriebskosten mindern den engen haushaltsrechtlichen Spielraum im städtischen Ergebnishaushalt, über den auch Kitas und Schulen aber auch freiwillige und soziale Leistungen finanziert werden müssen. Steuererhöhungen, die Erhöhung von Beiträgen und eine Verminderung diverser Förderungen des Sport oder der Kultur wären eine unmittelbare Folge.

Was will die Stadt nun tun?

Es steht außer Frage, dass der ehrliche und weitsichtige Umgang mit Steuergeldern ganz klar an erster Stelle stehen muss. Oberbürgermeister Alexander Ahrens ist es zudem wichtig, die finanzielle Situation der Stadt im Blick zu behalten: "Nur weil der städtische Haushalt ausgeglichen ist, haben wir noch lange nicht das Recht, Geld zum Fenster rauszuwerfen."

Andererseits sind ihm zwei Dinge sehr klar: die emotionale Bindung der Bautzener Bürger an die "Krone" und die immense Bedeutung des Parkplatzes an der Töpferstraße. Oberbürgermeister Ahrens: "Ich habe immer gesagt, dass die Stadt nicht um jeden Preis kaufen darf. Für die Verwaltung liegt die Obergrenze bei den 430.000 Euro aus dem Wertgutachten. Gegen eine andere Entscheidung des Stadtrates werde ich mein Veto einlegen."

Der Bautzner Anzeiger berichtete:

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 23.02.2018 - 15:04Uhr | Zuletzt geändert am 23.02.2018 - 16:37Uhr
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