Berzdorfer See: Law & Order

Görlitz, 27. April 2013. Zum Start in die - früher als im vergangenen Jahr beginnende - Badesaison am Berzdorfer See gibt die Stadt Görlitz Hinweise. Wer sich daran hält, kann den Spaß am See auskosten und erlebt keinen Ärger.

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Stänker: Baderegeln auf Stand von 1950

Offiziell losgehen darf das fröhliche-erholsame Badeleben am Berzdorfer See am Mittwoch, dem 1. Mai 2013. Die Segler stechen bereits heute vom Segelstützpunkt in der Blauen Lagune aus in den Görlitzer Haussee.

Nach dem Parkchaos des Vorjahres hat die Stadtverwaltung Görlitz reagiert und dabei die Kritik und die Anregungen der Badegäste einbezogen.

Ausweichparkplatz

Vom 15. Mai an soll ein Ausweichparkplatz in der Paul-Mühsam-Straße zur Verfügung stehen. Hier können ungefähr 170 Autos und fünf Busse Platz finden. Der von der B 99 gut erreichbare Parkplatz wird ausgeschildert und bei Bedarf geöffnet.

Parken direkt am Berzdorfer See

Mit der Eröffnung der Badesaison wird auch der Parkplatz am Nordost-Strand bewirtschaftet, also kostenpflichtig. "Ziel der Parkplatzbewirtschaftung ist vor allem das Ordnen des Besucherandrangs, um Sicherheit und Ordnung am Nordost-Strand zuverlässig gewährleisten zu können", teilt die Görlitzer Stadtverwaltung mit.

Dazu gehört es, die Zu- und Abfahrten von Besuchern mit PKW, Motorrädern und Wohnmobilen im Rahmen der verfügbaren Stellplätze zu regulieren und die Kraftfahrzeuge auf die ausgewiesenen Stellplätze so einzuweisen, dass die Kapazität ausgenutzt wird. Außerdem muss die Straße für den Linienbusses und Rettungsfahrzeugen freigehalten werden. Auch sollen die Parkplatzbewirtschafter die Entsorgung an den Parkplätzen kontrollieren.

Das Baden am Berzdorfer See bleibe aber gebührenfrei, so die Stadtverwaltung.

Freies Parken in Hagenwerder

Nicht bewirtschaftet wird der Parkplatz an der Badestelle in Görlitz-Hagenwerder. Allerdings werden die Badegäste und Seebesucher gebeten, so zu parken, dass die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge frei bleibt.

Öffentlichen Nahverkehr nutzen

Vom 1. Mai bis zum 30. September 2013 kann man mit der Stadtbus der Linie E (normales Stadtticket) zum Nordost-Strand und zur Blauen Lagune fahren.

Für Radfahrer

Dem Wunsch der Radfahrer, ihre Drahtesel näher am See sicher abstellen zu können, kommt die Stadtverwaltung Görlitz nach: Am Nordost-Strand wird Strandpromenade und Baumreihe ein Fahrradzaun, an den man die Fahhräder anlehnen kann, aufgestellt. Sie können hier angeschlossen werden. Der hundert Meter lange Fahrradzaun - geteilt in zehn Segmente - bildet außerdem eine Barriere, die das Befahren des Strandbereichs durch andere Fahrzeuge verhindert. aller Art.

Möglichkeiten zur Bedürfnisbefriedigung

Je drei TOI TOI Toiletten werden am Anfang und Ende des Nordoststrandes aufgestellt, am Strand in Hagenwerder werden es ihrer vier sein.

Neue Bade- und Benutzungsregeln

Der Stadtrat Görlitz hat am 25. April 2013 Bade- und Benutzungsregeln für die "Badestelle Hagenwerder“ und die "Badestelle Nordoststrand“ beschlossen.

Neu ist, dass Kindern unter acht Jahren die Benutzung der Badestellen nur mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet ist. Außerdem wir jetzt das Mitbringen von Begleittieren für Menschen mit Behinderungen erlaubt.

Im Wortlaut:
Die Bade- und Benutzungsregeln für die Badestellen "Hagenwerder“ und "Nordost-Strand“ am Berzdorfer See 2013


Diese Bade- und Benutzungsregeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Hygiene in den Badestellen. Die Badegäste sollen Erholung und Entspannung finden. Die Beachtung dieser Regeln liegt deshalb in ihrem eigenen Interesse. Die Badestellen umfassen die zu diesem Zweck durch die Schilder "Badestelle Anfang“ und "Badestelle Ende“ eingegrenzten Landflächen, sowie die durch die Bojen eingegrenzten Wasserflächen. Mit dem Betreten der Badestellen erkennen die Badegäste diese Bade- und Benutzungsregeln an:

1.
Der Besuch der Badestellen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Badegast hat sich in eigener Verantwortung über die Land- und Wasserverhältnisse zu informieren. Die Stadt Görlitz als Betreiber der Badestellen haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die sich aus der Benutzung der Badestellen ergeben. Die haftungsrechtlichen Bestimmungen der Verkehrssicherung bleiben unberührt.

Für den Verlust und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen übernimmt die Stadt Görlitz keine Haftung.

Eine Badeaufsicht, sowie ein Rettungswachdienst stehen nicht zur Verfügung.

2.
Die Landflächen sind für die ruhige Erholung vorgesehen; eine sportliche Betätigung ist nur im üblichen Rahmen der Familienspiele gestattet. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen ist verboten.

3.
Für das Baden und Schwimmen ist ein Teil der Wasserfläche abgegrenzt. Ein Überschwimmen der Abgrenzung ist nicht zulässig. Es ist nicht gestattet, andere Personen in das Wasser zu stoßen oder unterzutauchen sowie sonstigen belästigenden Unfug zu treiben.

4.
Die Benutzung der Wasserfläche der Badestellen mit Booten und Surfbrettern ist untersagt.

5.
Die Badestellen sind vom 01. Mai 2013 bis 29. September 2013 geöffnet.

6
Der Zutritt ist nicht gestattet:
a.
Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b.
Personen, die Tiere mit sich führen (ausgenommen Begleittiere für Menschen mit Behinderung),
c.
Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen leiden.

Personen, die sich ohne Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können oder anderweitig hilfebedürftigen Personen ist die Benutzung der Badestellen nur mit einer Begleitperson gestattet, Kindern unter 8 Jahren ist die Benutzung der Badestelle nur mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.

7.
Das Wasser und die Grünanlagen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet den Verursacher oder Verantwortlichen zum Schadenersatz.

8.
Die Badegäste sind gehalten, auf Ordnung, Sauberkeit und Hygiene zu achten. Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.

9.
Befahren durch und Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Badestellen ist nicht gestattet.

10.
Beim Aufenthalt in den Badestellen und beim Baden ist die übliche Sport- und Badebekleidung zu tragen.

11.
Ruhestörender Lärm sowie der Betrieb von Radio-, Fernseh- und Phonogeräten ist grundsätzlich untersagt.

12.
Für das Beseitigen von Abfällen sind ausschließlich die aufgestellten Abfallbehälter zu benutzen.

13.
Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren und deren Zutritt zum Wasser sind nicht erlaubt (ausgenommen Begleittiere für Menschen mit Behinderung). Das Auslegen von Angeln und sonstigen Fischfanggeräten im Bereich der Badestellen ist nicht gestattet.

14.
Das gewerbsmäßige Anbieten von Waren im Strandbereich ist nur den Personen bzw. Betrieben gestattet, die eine Erlaubnis der Stadt Görlitz dafür besitzen.

15.
Die Benutzung der vorhandenen öffentlichen Toiletten ist ein selbstverständliches Gebot der Hygiene und Sauberkeit.

16.
Diese Bade- und Benutzungsregeln treten mit Wirkung vom 01.5.2013 in Kraft.

Stadt Görlitz

Der Oberbürgermeister



Kommentar:

Der Berzdorfer See - ein touristisches Highlight der Region.

Und was erlebt der Besucher? Gebührenbeaufschlagte Parkreglementierung, immerhin Fahrradstellplätze und - in Anbetracht des Besucheransturms - gerade mal zehn(!) Behelfstoiletten! Wie hieß es doch gleich in Regel Nr. 8? "Die Badegäste sind gehalten, auf ... Hygiene zu achten." Heiliger Bimbam!

Obendrein noch Baderegeln, wie sie dem Bundesstandard von 1950 entsprechen: "10. Beim Aufenthalt in den Badestellen und beim Baden ist die übliche Sport- und Badebekleidung zu tragen." Verklemmter geht es ja wohl nicht. Im Umkehrschluss heißt das: Unübliches ist nicht erlaubt.

Oder: "11. Ruhestörender Lärm sowie der Betrieb von Radio-, Fernseh- und Phonogeräten ist grundsätzlich untersagt." Aha, mein iPhone kann ich also an die Boombox andocken, selbst der gute alte Kassettenrekorder ist erlaubt, oder? Hingegen darf ich auch dann nicht Radio hören, wenn ich die Ohrstöpsel verwende. Die vom weithin als weise bekannten Görlitzer Stadtrat beschlossenen Regeln scheinen gedankenlos irgendwo abgeschrieben.

Oh mein Gott, "eine sportliche Betätigung ist nur im üblichen Rahmen der Familienspiele gestattet" - ja, lassen wir uns doch nicht von Geschwindigkeitsjunkies wie wildgewordenen Skatern oder gar Radfahrern umnieten (alledings geht das ja schon jetzt ganz gut). Und darüber, was "Familienspiele" sind und ob diese einen Verwandschaftsgrad voraussetzen, darf gerätselt werden.

"Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft." - besser hätte man es in der DDR auch nicht formulieren können. Die Verfasser der Baderegeln meinen zudem offenbar, dass die "guten Sitten" wie auch die "übliche Bekleidung" wohldefiniert sind und keiner Weiterentwicklung unterliegen.

Naja, und dass als erstes ein Haftungsausschluss erfolgt - wer will es der Stadt Görlitz verdenken, die doch nur vom See profitieren will.

Klare Regeln sind nötig, schon um eine Handhabe gegen Störer zu haben.

Intelligent sollten sie aber trotzdem sein,

meint Ihr Fitz R. Stänker

Ergebnis: Die Bade- und Benutzungsregeln für den Berzdorfer See sind

völlig o.k. (24.3%)
 
ausreichend (4.1%)
 
unzureichend (39.1%)
 
völlig daneben (32.5%)
 
Nichtrepräsentative Umfrage
Umfrage seit dem 27.04.2013
Teilnahme: 169 Stimmen
Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Regeln am Berzdorfer See

Von Sven Weigel am 29.04.2013 - 18:50Uhr
Einfach nur froh sein, dass die Regeln so sind, wie sie sind. Freiheit entsteht auch, wenn Behörden überfordert sind.

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  • Quelle: red | Kommentar :Fritz Rudolph Stänker | Foto: BeierMedia.de | Fahrplan: Stadtverwaltuing Görlitz
  • Erstellt am 26.04.2013 - 23:12Uhr | Zuletzt geändert am 04.03.2014 - 23:23Uhr
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