Bautzen schafft Straßenausbaubeiträge ab

Bautzen / Budyšin, 2. Oktober 2015. Schau an, was in Bautzen geht: Die Stadträte verzichten auf eine in vielen Städten übliche Geldquelle, weil diese ihrer Meinung nach ungerecht ist. Konkret haben die Bautzener Stadträte am 30. September 2015 die Abschaffung der im Jahr 1994 eingeführten Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Damit tritt die Satzung zum 1. Januar 2016 außer Kraft. Aufatmen können manche Grundstückseigentümer dennoch nicht unbedingt: Auch in den kommenden Jahren können ihnen noch Beitragsbescheide für abgeschlossene Baumaßnahmen zugehen.
Abbildung: Spreebrücke am Rande der Bautzener Altstadt.

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Welche Konsequenzen hat die Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung?

Die Bautzener Stadtverwaltung gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Warum wurde die Satzung jetzt abgeschafft?

Die Abschaffung von Straßenbauausbaubeiträgen wurde bereits seit einigen Jahren von mehreren Fraktionen im Stadtrat gefordert. Schon seit der Änderung der Satzung Anfang 2014 mussten Grundstückseigentümer weniger zahlen. Im Oktober 2014 hatten dann mehrere Stadtratsfraktionen die Erarbeitung einer Satzung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung beantragt.

Das sagen die Gegner der Straßenbausatzung:
Die Satzung ist ungerecht, da eine kleine Zahl von Grundstückseigentümern für den Ausbau von Straßen zahlen muss, die öffentlich von der Allgemeinheit genutzt werden.

Das sagen die Satzungs-Befürworter:
Die Eigentümer sind in der Pflicht, weil ihre Grundstücke mit dem Ausbau von Straßen an Wert gewinnen. Außerdem würden die fehlenden Einnahmen aus der Satzung den finanziellen Spielraum der Stadt zu sehr beschneiden.

Das Ende vom Lied:
Für den Antrag zur Erarbeitung einer Abschaffungssatzung fand sich im Dezember 2014 im Stadtrat eine Mehrheit. Diese Abschaffungssatzung wurde vom Stadtrat am 30. September 2015 mehrheitlich beschlossen. Die Straßenbaubeitragssatzung tritt damit zum 1. Januar 2016 außer Kraft.

Welche Straßen müssen nicht mehr zahlen?

Es werden keine Beiträge mehr erhoben für Straßen, bei denen die sachliche Beitragspflicht erst nach dem 31. Dezember 2015 entsteht. Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Möglichkeit zur Ermittlung der beitragsfähigen Kosten, meist mit der letzten Unternehmerrechnung. Die gilt für die folgenden Straßen, deren Ausbau läuft oder zum Teil bis 2021 vorgesehen ist:

    • Löbauer Straße
    • Johann-Sebastian-Bach-Straße (2. BA)
    • Schilleranlagen 1. BA ("Hammerberg")
    • Schilleranlagen 2. BA
    • Oberkainaer Straße innerorts 1. BA
    • Taucherstraße 1. BA 1. Teilabschnitt Lessingstraße bis Weigangstraße
    • Taucherstraße 1. BA 2. Teilabschnitt Weigangstraße bis Löbauer Straße
    • Taucherstraße 2. BA
    • August-Bebel-Straße/August-Bebel-Platz
    • Richard-Wagner-Straße (Musikerviertel 3. BA)
    • Schubertstraße (Musikerviertel 3. BA)
    • Seminarstraße
    • Siedlung Am Steinhübel 1. BA Flinzstraße
    • Siedlung Am Steinhübel 2. BA Heinostraße
    • Siedlung Am Steinhübel 3. BA Rietschelstraße
    • Musikerviertel 4. BA Beethovenstraße
    • Musikerviertel 5. BA 1. Teilabschnitt Wilhelm-von-Polenz-Straße
    • Musikerviertel 5. BA 2. Teilabschnitt östlicher Teil der Mozartstraße
    • Johannes-R.-Becher-Straße 1. BA

    Welche Straßen müssen auf jeden Fall noch zahlen?
    • Dr.-Salvador-Allende Straße (die Informationsschreiben sind bereits versandt, die Bescheide folgen noch 2015)
    • Lützowstraße
    • Martin- Hoop- Straße (zwischen Paulistraße und Stieberstraße)
    • Martin-Hoop-Straße (zwischen Stieberstraße und Löhrstraße, die Bescheide wurden bereits versandt)
    • Preuschwitzer Straße (Westtanggente bis Fabrikstraße)
    • Scharnhorststraße
    • Yorckstraße
    • Ziegelstraße

    Bei welchen Straßen sind die Beiträge noch fraglich?

    Der Stadtrat entscheidet in den Sitzungen im Oktober 2015 und November 2015 einzeln über die Kostenspaltungs- und/oder Abschnittsbildungsbeschlüsse für die Maßnahmen entsprechend der Beschlussvorlage BV-0085/2015. Das sind die folgenden Straßen:
    • Daimlerstraße
    • Dr.-E.-Mucke-Straße
    • Gneisenaustraße
    • Großwelkaer Straße
    • Lotzestraße (Rosenstraße bis Tuchmacherstraße)
    • Lotzestraße (Steinstraße bis Rosenstraße)
    • Martin-Hoop-Straße
    • Neuteichnitzer Straße
    • Paul-Neck-Straße
    • Rattwitzer Straße
    • Rosenstraße
    • Schmoler Weg
    • Siemensstraße/Zeppelinstraße
    • Spittelwiesenweg
    • Weigangstraße

    Werden bereits bezahlte Beiträge zurückgezahlt?

    Nein.

    Müssen nun gar keine Straßenbaubeiträge mehr gezahlt werden?

    Nein. 2015 bis voraussichtlich 2019 werden für die unter der Frage "Welche Straßen müssen noch auf jeden Fall zahlen?" aufgelisteten Straßen noch Beiträge erhoben und je nach Entscheidung des Stadtrates auch für aufgelistete Straßen in der Beschlussvorlage BV- 0085/2015.

    Auf welche Einnahmen muss die Stadt nun verzichten?


    Entsprechend der Haushaltsplanung 2015 sollen weitere Straßen bis 2021 grundhaft ausgebaut werden. Die Höhe der Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge hätten bei rund 1,9 Millionen Euro gelegen.

    Wer bezahlt künftig den Straßenbau?


    Die Kosten für den Straßenbau werden künftig durch die Stadt finanziert bzw. wird versucht, Fördermittel zu akquirieren.

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    • Quelle: red | Foto: © Bautzner Anzeiger
    • Erstellt am 01.10.2015 - 21:53Uhr | Zuletzt geändert am 01.10.2015 - 22:16Uhr
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