Cannabis: Befangenheit, Legalisierung und wirtschaftliche Interessen

Bautzen / Budyšin, 15. Juni 2017. Bautzen will kein Drogenumschlagplatz, insbesondere für sogenannte Designerdrogen aus Polen und Tschechien, sein. So stand in der Spreestadt im Januar eine Drogenbande, die mit Crystal gehandelt hatte, vor Gericht, von einem "Schlag gegen Drogenhändler" berichtete die Presse im Februar im Zusammenhang mit einer Razzia, bei der geringe Mengen Haschisch sichergestellt wurden. Die Polizei in Deutschland hat bereits verkündet, dass in diesem Jahr ein anstrengender Sommer auf sie zukommen wird – zumindest glaubt man das in Bezug auf Cannabis-Kontrollen. Das eigentliche Problem liegt wohl aber ganz woanders.
Abbildung oben: Die Möglichkeit, dass Kranke Cannabis auf Rezept besitzen dürfen, macht der Polizei die Arbeit nicht einfacher. Fakt ist: Der Anbau von Hanf und der Besitz von Cannabisprodukten bleiben grundsätzlich strafbar. Nicht strafbar ist übrigens generell der Konsum, weil es sich juristisch um eine "Selbstschädigung" handelt – praktisch jedoch dürfte der Konsum nahezu unmöglich sein, ohne den verbotenen Stoff zumindest für Sekundenbruchteile zu besitzen.

Anzeige

Wie ärztlich verordneten Hanf von illegalem unterscheiden?

In diesem Jahr wird erstmalig rezeptpflichtiger Hanf in deutschen Apotheken erwerbbar sein. Damit erhalten schwerkranke Menschen für therapeutische Zwecke völlig legal Cannabis. Noch bevor das Gesetz in Kraft getreten war, warnte die Polizei: Legaler Hanf sei nur in Labortest von illegalem zu unterscheiden. Dadurch würden enorme Aufwände für die Polizei und hohe Kosten für die Steuerzahler entstehen. Schnelltests werden gefordert. Hinter letzteren verbirgt sich allerdings ein unpräzises Instrument zur Messung des Cannabisgehalts. Somit ist erstmal nur schwer zu erkennen, ob ein Schmerzpatient sein Cannabis legal in einer Apotheke erworben oder es illegal gekauft oder angebaut hat – eine vermutlich undurchdringbare Grauzone kündigt sich an.

Tatsächlich ist die Freigabe von Hanf zu medizinischen Zwecken ein starkes Signal der neuen Cannabispolitik, die mittlerweile sogar von konservativen Parteien unterstützt wird – schließlich kam dieses Gesetz aus dem CDU-geführten Gesundheitsministerium. Aber auch der wirtschaftliche Nutzen der Cannabispflanze ist der Politik nicht verborgen geblieben und dürfte ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der schrittweisen Legalisierung spielen. So ist in weiten Teilen der USA Cannabis mittlerweile legalisiert und das nicht nur für medizinische, sondern auch für freie Zwecke. Daraus ergibt sich bereits jetzt ein Jahresumsatz von drei Milliarden Dollar, der bis 2019 auf zehn Milliarden Dollar steigen soll. In Großbritannien ist Cannabis zwar nicht vollends legal, der Jahresumsatz wird allerdings auf fünf Milliarden Pfund geschätzt. Für Deutschland errechnen Wirtschaftsexperten ein Potential von zweieinhalb Milliarden Euro Jahresumsatz.

Bisher scheint die gesetzliche Lage beim Kauf der Hanfsamen für den Eigenanbau in Deutschland eindeutig geregelt: Laut Betäubungsmittelschutzgesetz ist Cannabis ganz klar eine illegale Pflanze und Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Paradoxerweise können aufgrund der europäischen Handelsrichtlinien aber auch in Deutschland Hanfsamen, beispielsweise für Sammlerzwecke, frei erworben werden, da man von den Gesetzlagen anderer europäischer Ländern profitiert – nur anbauen darf man den Hanf ohne Genehmigung eben nicht. Vor diesem Hintergrund lassen sich Hanfsamen über Onlineshops völlig legal kaufen. Diese beziehen die Cannabissamen aus Ländern, in denen der Vertrieb legal ist oder werden direkt aus dem Ausland betrieben. Da die Handelsrichtlinien diesen Umweg zulassen, wird nun sogar Deutschland diskutiert, den Handel auch auf lokaler Ebene zu legalisieren, um ihn auf diese Weise besser kontrollieren zu können.

So scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die wirtschaftlichen Interessen und das Interesse der besseren Kontrolle die gesetzlichen Hürden auch in Deutschland fallen lassen oder diese zumindest weiter senken werden. Auch in der Bundestagswahl im September dürfte dieses Thema wieder eine, wenn auch nur untergeordnete Rolle spielen, um bestimmte Wählersegmente zu erreichen.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto Joint: 3dman_eu / Peggy und Marco Lachmann-Anke, Foto Sisha-Raucher: Pexels, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 15.06.2017 - 13:27Uhr | Zuletzt geändert am 15.06.2017 - 14:24Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige