Schöffe werden!

Bautzen / Budyšín. Die Schöffenwahl 2013 steht an: Für die Amtszeit von 2014 bis 2018 sind in Sachsen die Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern zu wählen. Dazu muss die Stadt Bautzen Vorschlagslisten mit Bautzener Bürgern aufstellen.

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Anspruchsvolle Voraussetzungen für angesehenes Amt

Allerdings kann nicht jerder als Schöffe tätig sein, so kann dieses Ehrenamt nur von Deutschen ausgeübt werden.

Weitere Bedingungern sind, dass Interessenten
- in der Stadt Bautzen wohnen müssen,
- zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt sind,
- das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben,
- nicht in Vermögensverfall geraten sind,
- gesundheitlich zur Ausübung dieses Amtes geeignet sind und
- nicht seit zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig sind und deren letzte Periode noch andauert.

Gefragt sind ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.

Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil, die Schöffen-Stimme hat bei der Urteilsfindung das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters.

Schöffen sollen vor allem ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Verfahren einbringen und der Gerichtsbarkeit so zu einer gewissen Volksnähe und Akzeptanz verhelfen.

Sich in die in Vorschlagsliste eintragen lassen!
Während der Dienstzeit im Rechtsamt der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen (Rathaus, 2. Etage, Zimmer 211).
Die Bewerbung ist aber auch schriftlich oder unter Tel. 03591 - 534-301 möglich.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 01.03.2013 - 09:40Uhr | Zuletzt geändert am 01.03.2013 - 09:53Uhr
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