Gefährliches Tauwetter

Bautzen / Budyšín. Tauwetter ist angesagt - und das kann Gefahren bergen. Beim Wechsel von Frost- zu Plusgraden lösen sich Eiszapfen, Schneeablagerungen und Eisplatten von den Dächern bzw. Dachrinnen. Dies kann zu Personen- oder Sachschäden führen und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, Gebäudeeigentümer und -nutzer sind daher in der Pflicht. Ausdrücklich ist in § 19 der Polizeiverordnung der Stadt Bautzen geregelt: „Eiszapfen, Schnee- und Eisüberhänge an Gebäuden, durch die Menschen oder Sachen auf öffentlichen Straßen oder in Grün- und Erholungsanlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer des Gebäudes beseitigt werden. Wer die tatsächliche Gewalt über ein Gebäude ausübt, ist neben dem Eigentümer für die Beseitigung verantwortlich.“

Anzeige

Gefahren durch Eiszapfen, Schnee- und Eisplatten

Gefährlich ist aber nicht nur das, was bereits über die Traufkante ragt bzw. an ihr hängt. Auch auf dem Dach selbst lagernde Schnee- und Eismassen können bei Tauwetter abrutschen. Die Gefahr steigt, wenn das Dach über keine Rückhalteeinrichtungen verfügt.

Soweit eine Gefahrenabwehr mit eigenen einfachen Möglichkeiten des Eigentümers nicht durchführbar ist, empfiehlt es sich, auf private Dienstleistungsunternehmen zurückzugreifen, die über entsprechende Technik und Erfahrung verfügen (z. B. Dachdecker, Baumpflegedienste).

Die Feuerwehr kommt nur ausnahmsweise zum Einsatz, wenn eine unmittelbare Gefahrenlage besteht. Billig ist das nicht - die Kosten des Feuerwehreinsatzes werden dem betreffenden Hauseigentümer regelmäßig auferlegt und betragen etwa 500 Euro je halbe Einsatzstunde.

Mieter, die an den von ihnen genutzten Gebäuden solche Gefährdungen feststellen, sollten ihren Vermieter bzw. die jeweilige Hausverwaltung rechtzeitig auf die Situation hinweisen. Die Stadtverwaltung hat nicht die Möglichkeit, so ist einer Verlautbarung zu entnehmen, flächendeckend im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durchzuführen.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red
  • Erstellt am 04.01.2011 - 19:57Uhr | Zuletzt geändert am 04.01.2011 - 20:04Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige