Wichtige Neuerungen: GbR-Reform 2024 und das Gesellschaftsregister

Wichtige Neuerungen: GbR-Reform 2024 und das Gesellschaftsregister

Bautzen, 17. Dezember 2023. Eine umfassende Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steht bevor. Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die vor allem für GbRs mit Immobilieneigentum oder Unternehmensbeteiligungen von großer Bedeutung sind.

Reform des GbR-Rechts: Einblick in das Gesellschaftsregister. Symbolbild

Foto: Brett Hondow auf Pixabay

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Neue Registerpflicht für GbRs

Ab dem kommenden Jahr sind GbRs verpflichtet, sich in ein neu eingerichtetes Gesellschaftsregister einzutragen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rechtssicherheit zu erhöhen, indem klare Informationen zu Gesellschaftern und Vertretungsbefugnissen bereitgestellt werden, erklärt Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen. Die Eintragung ist zwar nicht generell erforderlich, wird jedoch für zahlreiche Geschäftsaktivitäten, wie Grundstückstransaktionen und die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen, unerlässlich. Details zu dieser Reform finden sich unter www.notarkammer-sachsen.de.


Anmeldungsprozess und Vorbereitungen


Die Anmeldung zur Eintragung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung, die bereits vor 2024 vorgenommen werden kann, wie Hofmann erläutert. Dieser Prozess kann persönlich bei Notarinnen und Notaren oder über das notarielle Online-Verfahren per Videokonferenz erfolgen, welches unter https://online-verfahren.notar.de näher beschrieben wird. Die Anmeldung erfordert die Mitwirkung aller Gesellschafter der GbR.


Weitere Pflichten nach der Eintragung


Die Eintragung in das Gesellschaftsregister zieht zusätzlich die Verpflichtung nach sich, Informationen über wirtschaftlich Berechtigte an das Transparenzregister zu melden. Dieses Register dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ist separat unter www.transparenzregister.de zu erreichen.


Zusätzliche Informationen


Weitere Informationen und Bildmaterial zu diesem Thema und zu weiteren Themen sind auf der Webseite des Medienverbunds der Notarkammern unter www.medienverbund-notarkammern.de verfügbar.

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  • Quelle: red / Notarkammer Sachsen
  • Erstellt am 12.12.2023 - 16:33Uhr | Zuletzt geändert am 17.12.2023 - 22:49Uhr
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