Einschulung in Bautzen oder Göda?

Bautzen / Budyšin | Göda / Hodźij, 25. Juni 2018. Lieber die Kinder in eine Schule im ländlichen Raum schicken oder in eine in der Stadt? Manchmal spielt eine Rolle, ob der Schulweg des Kindes mit dem eigenen Arbeitsweg vereinbar ist. Ab dem Schuljahr 2019/2020 können Eltern in Bautzen und Göda selbst abwägen, in welcher Grundschule ihr Nachwuchs lernen soll. Grundlage ist ein Beschluss des Stadtrates. Dieser hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 einem gemeinsamen Schulbezirk für die Grundschule der Gemeinde Göda und die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bautzen zugestimmt.
Abbildung: Das westlich von Bautzen gelegene Göda. Foto: PaulT (Gunther Tschuch), Lizenz: CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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Die freie Schulwahl und ihre Grenzen

Schon vor einem Jahr hatte der Stadtrat die Neuregelung der Schulbezirke für die Grundschulen im Stadtgebiet Bautzen beschlossen, indem ein gemeinsamer Bezirk für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt geschaffen wurde. Zuvor bestanden in Bautzen vier Einzelbezirke, in denen die Grundschüler jene Schule besuchen mussten, in deren Einzugsgebiet sie wohnten. Inzwischen können die Eltern wählen, in welcher Gundschule ihr Kind eingeschult wird – ein gute Situation für die Familien wie auch für die Verwaltung, die nun die Kapazitäten der Schulen besser ausschöpfen kann.

Die andere Seite der Medaille: Die Plätze in den Grundschulen im Stadtgebiet reichen wegen der aktuell hohen Schülerzahlen dennoch nicht aus. Prognosen zeigen, dass sich dieser Zustand bis zum Jahr 2030 nicht ändern wird. Deshalb hatte die Stadt Bautzen 2013 eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Göda geschlossen. Auf deren Grundlage können bei Bedarf bis zu 100 Kinder aus festgelegten Stadtteilen im Westen der Stadt Bautzen in der Grundschule Göda eingeschult werden. Dazu gehören beispielsweise die Stadtteile Kleinwelka oder Salzenforst. Mit der Aufhebung der Bautzener Schulbezirke im vergangenen Juni beauftragten die Stadträte die Stadtverwaltung damit, Gespräche mit der Gemeinde Göda aufzunehmen. Dabei wurde über die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes beraten. Nachdem der Stadtrat die Neuregelung nun beschlossen hat, kann der gemeinsame Schulbezirk ab dem Schuljahr 2019/2020 Realität werden – vorausgesetzt, Rechts- und Schulaufsichtsbehörde stimmen zu.

Im Stadtratsbeschluss vom 20. Juni 2018 wurde die Zweckvereinbarung an die neuen Bedingungen angepasst. Somit können künftig nicht nur Kinder aus dem Bautzener Westen, sondern aus dem gesamten Stadtgebiet in der Grundschule Göda eingeschult werden. Dank dieser Neuregelung können die bestehenden Kapazitäten noch besser genutzt werden. Gleichzeitig bekommen auch die Eltern aus Göda größeren Entscheidungsspielraum. Im Einschulungsjahr 2019/20 werden 331 Kinder aus Bautzen und 38 Kinder aus der Gemeinde Göda schulpflichtig. Diese hohen Zahlen führen dazu, dass trotz der Aufhebung der Schulbezirke nicht garantiert werden kann, dass alle Kinder in der Einrichtung untergebracht werden, die ihre Eltern bevorzugt wählen. Um faire Bedingungen zu schaffen, sind dafür jedoch klare Regelungen vorgesehen.

Um die Verteilung möglichst gerecht und transparent zu gestalten, gilt: Sollten an einer Grundschule mehr Anmeldungen eingehen als Plätze verfügbar sind, entscheiden die Schulleiter und die Sächsische Bildungsagentur (SBA) anhand festgelegter Auswahlkriterien über die Aufnahme der Kinder, beispielsweise:

  • der gleichzeitige Besuch einer Schule durch Geschwisterkinder
  • die Betreuungsvoraussetzungen bei Integrationskindern
  • der Wohnort

Sollte der Besuch der nächstgelegenen Grundschule nicht möglich sein, werden die Kosten für den Schülertransport − wie bisher schon geregelt − durch den Landkreis übernommen.

Um den Eltern weiter entgegenzukommen, können diese eine zweite Wunschschule angeben. Die Verwaltung geht davon aus, im Regelfall diese die erste oder zweite Schulwahl der Eltern berücksichtigen zu können, andernfalls können die betroffenen Eltern im direkten Gespräch mit der SBA und den Schulleitern die bestmögliche Lösung finden. Außerdem können die Eltern, so sieht es das sächsische Schulgesetz vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe beim Schulleiter der gewünschten Schule einen Antrag auf die Aufnahme ihres Kindes in einer Schule außerhalb der festgelegten Schulbezirke stellen.

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  • Quelle: red | Foto: PaulT (Gunther Tschuch), Lizenz: CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
  • Erstellt am 25.06.2018 - 09:43Uhr | Zuletzt geändert am 25.06.2018 - 10:52Uhr
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