Existenzgründung – ist das noch attraktiv?

Existenzgründung – ist das noch attraktiv?Bautzen / Budyšin, 7. April 2021. Millionen von Euro haben die EU und Vater Staat seit 1990 in die Förderung von Existenzgründungen gepumpt. Die Coronakrise legt offen: Wem es als Unternehmer nicht gelungen ist, zu nennenswerter Marktmacht zu wachsen oder einen zwingend notwendigen Bedarf zu bedienen, kommt schnell unter die Räder.

Abb.: Die Arbeit auf einer Baustelle – selbst wenn es sich um einen Abriss wie hier in Hoyerswerda / Wojerecy handelt – ist das eine, die Planungs- und Abrechnungsfragen im Hintergrund das andere
Archivbild: © Bautzner Anzeiger
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Komplizierte Erfordernisse behindern berufliche Selbständigkeit immer mehr

Wie also können die sogenannten Soloselbständigen und Kleinstunternehmen agieren, um ihre selbständige Existenz in den Ungewissheiten und Schwierigkeiten des Marktes möglichst gut abzusichern? Das Spannungsfeld zwischen persönlicher unternehmerischer Einstellung, klugem Agieren am Markt und den Begleiterscheinungen des Unternehmerdaseins, die sich aus einer schier unüberschaubaren Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen ergeben, wird immer anspruchsvoller. Zudem tragen nicht zuletzt das Gewerberecht und das Arbeitsrecht dazu bei, dass bei vielen Soloselbständigen die Flexibilität verlorengegangen ist, sich sein Geld unter aber auch allen Umständen selbst zu verdienen.

Selbstlähmungseffekt vermeiden

Ein Weg ist es, Mitarbeiter einzustellen, um mit deren Leistungspotential einen Markt aufzubauen, in dem man als Unternehmen relevant ist. Außerdem kann man dadurch dem Selbstlähmungseffekt besser entgehen. Den Selbstlähmungseffekt beschreibt der Unternehmensberater Thomas Beier aus Markersdorf bei Görlitz, der im Bautzner Anzeiger bereits über Unternehmensstrategien veröffentlicht hat, so: "Besonders in der Anfangsphase der Selbständigkeit ist je nach Branche der Anteil der Arbeitszeit, der wirklich bezahlt wird, gering. Oft geht mehr als die Hälfte des langen Arbeitstags drauf für Akquisition, Angebotserstellung, Aufzeichnungspflichten und anderen bürokratischen wie auch organisatorischen Kram. Wer dann sein existenznotwendiges Umsatzziel auf die Stunden, die in Rechnung gestellt werden können, oder auf seine Handelsware umlegt, hat beim Kunden oft das Nachsehen." Je besser jedoch Alltagsaufgaben an Mitarbeiter delegiert werden können, umso eher bekommt der Unternehmer den Kopf frei für das Wesentliche und für strategische Überlegungen.

Mitarbeiterzuwachs schwierig

Regelmäßig erweist es sich für Soloselbständige jedoch als ganz besonderes Problem, den allerersten Mitarbeiter einzustellen. Selbst wenn man alleine geschäftlich gut über die Runden kommt, bringt ein Mitarbeiter einen gewaltigen Kostensprung mit sich, wollen neben dessen Bruttolohn doch auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie diverse Umlagen aufgebracht werden, überhaupt ein Arbeitsplatz eingerichtet oder ein Fahrzeug angeschafft und unterhalten werden. Aufwand entsteht auch, weil der Mitarbeiter organisatorisch wie auch als Mensch geführt werden muss. Oft entstehen Kosten an Stellen, an die vor der Einstellung nicht gedacht wurde, etwa für die Berufgenossenschaft, für die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die externe Einrichtung eines Lohnkontos für die Lohnrechnung, die monatlich zu Buche schlägt.

Gerade die Lohnrechnung ist ein so kompliziertes Feld, dass sie von einem Kleinunternehmen aus eigener Kraft kaum bewältigt werden kann. Viele beauftragen deshalb spezialisierte Dienstleister damit. Hier gilt grundsätzlich: Andere, die es besser können, machen lassen, selbst wenn sie teuer sind. Man spart nämlich nicht nur den unmittelbaren eigenen Aufwand: Unter Umständen vermeidet man etwa nach einer der teils turnusmäßigen Betriebsprüfungen heftige Konsequenzen aus vielleicht über lange Zeit begangenen systematischen Fehlern, die ein Kleinunternehmer dann kaum noch beherrschen kann.

Schaut man etwa auf die vielen kleineren Handwerksunternehmer im Landkreis Bautzen, die im Bau- oder Baunebengewerbe unterwegs sind, entpuppt sich die Baulohnabrechnung als Minenfeld, in dem der unbedarfte Laie nur danebentreten kann: Neben der normalen Lohnbuchhaltung, der Meldung bei der Berufsgenossenschaft und den Belangen der Lohnsteuer wollen Arbeitszeitkonten, Saison-Kurzarbeitergeld, die Formen des Wintergelds, die unterschiedlichen Sozialkassen der Bauwirtschaft oder etwa die digitale Sofortmeldung an die deutsche Rentenversicherung peinlichst genau beachtet sein. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die vom Alltagsstress gesegnet sind, ist es eine erwägenswerte Option, die Baulohnabrechnung von einem professionellen Anbieter vornehmen zu lassen.

Immer wieder überfordert

Natürlich steht die Lohn- bzw. Baulohnabrechnung nur stellvertretend für viele weitere Rechtsgebiete, auf denen Klein- und Kleinstunternehmer schnell überfordert sind. Vielen gelingt es nicht einmal, ein unter rechtlichen Aspekten sauberes Angebot oder eine Rechnung zu schreiben, die schließlich auch das Finanzamt akzeptiert, wenn der Kunde sie einreicht. Und gibt es überhaupt einen Selbständigen, der die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite vollständig versteht?

Das Unternehmen krisen- und zukunftsrobust aufstellen

"Den Hebel, den man umlegen kann, um anschließend in sicherem Fahrwasser zu segeln, gibt es nicht", stellt Berater Beier klar. Man müsse aber grundsätzliche Überlegungen anstellen, um gewappnet zu sein, wenn sich Bedrohungen oder Chancen auftun. Ein oft genannter Aspekt dabei sei es, sich mehrere Standbeine zu schaffen, die Ausweichmöglichkeiten mit sich bringen, aber auch Synergieeffekte ermöglichen – eine Strategie, die jedoch auch Risiken beinhalte, vor allem dann, wenn man zwar von allem etwas, aber eben zu wenig verstehe.

Im Kern gehe es um etwas anderes, so Beier: "Jeder ist gut beraten, sich damit zu beschäftigen, welche Aspekte seine Kunden bei der Kaufentscheidung bewegen oder bewegen sollten. Wer hier Zusammenhänge findet, die dem Kunden selbst vielleicht noch gar nicht bekannt sind und damit argumentieren kann, kommt besser zum Zuge als andere, die ihr Angebot einfach nur abgeben."

An dieser Stelle, so Beier, sei ein erfahrener Unternehmensberater unverzichtbar. Der sei zwar weder Fachmann für ein bestimmtes Gewerk noch dürfe er steuerlich oder rechtsberatend tätig sein, er könne aber helfen, das Spezialwissen des Handwerkers, des Steuerberaters, des Rechtsanwalts und anderer unter Einbeziehung der Beteiligten so zu kombinieren, dass für den Kunden ein Produkt mit besonders hohem Nutzen entstehe. "Der Kunde muss spüren, dass er selbst bei gleichen Leistungen und eventuell sogar höheren Kosten bei einem anderen Anbieter einen Nachteil erleiden würde", formuliert Beier, "damit er sich wie gewünscht entscheidet." Bingo!

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  • Quelle: TEB | Foto: © Bautzner Anzeiger
  • Erstellt am 07.04.2021 - 09:48Uhr | Zuletzt geändert am 25.11.2021 - 00:31Uhr
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