Thema Steuern: Geben, was des Kaisers ist

Thema Steuern: Geben, was des Kaisers istBautzen / Budyšín, 30. Juli 2021. Von Thomas Beier. Wer zahlt schon gern Steuern? Für Unternehmer sind Steuerzahlungen immer wieder eine Liquiditätsbelastung. Wer hier nicht ausreichend genau plant und zudem Reserven für möglicherweise überraschende Nachzahlungen aufbaut, kann sogar seine wirtschaftliche Existenz gefährden.

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Steuervermeidung um jeden Preis?

In der Praxis der Unternehmensberatung wird am Rande gern nach Möglichkeiten der Steuervermeidung gefragt und im Einzelfall muss man immer wieder sehr schnell an die steuerberatenden Berufe verweisen. Vor einigen Jahren allerdings habe ich jedoch bei einem Steuerberater dafür gesorgt, das der Unterkiefer auf dem Brustkorb aufschlug. "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist", zitierte ich aus der Bibel. Damals kannte ich den Jesus von Nazareth zugeschriebenen Satz nicht vollständig, der heißt nämlich: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist." Darüber kann man freilich lange diskutieren, etwa über das Verhältnis von Staat und Kirche.

Meine Aussage war jedoch von einem anderen Gedanken getrieben: Ein Gemeinwesen wie der Staat muss finanziert werden – und das geschieht nun einmal ganz wesentlich über Steuern. Gerade heute, wo vielerorts nach Fördermitteln und sozialem Ausgleich gerufen wird, muss der Staat durch eine ausreichende Finanzierung handlungsfähig bleiben. Den Beitrag, den ich dazu leisten kann, haben ich mit dem Ansinnen, dem Kaiser zu geben, was dessen ist, beschrieben.

Den Finanzhunger des Staates bändigen

Bleiben wir beim demokratischen Staat anstelle des Kaisers. Dann kann der Anspruch, dem Staat zu geben, was er braucht, kein Freibrief dafür sein, dem Bürger die Taschen auszuräumen. Es bedarf also eines Konsens darüber, was des Staates ist, er also vom Bürger beanspruchen darf. Grundlage dafür ist in jedem Falle eine solide Ausgabenpolitik des Staates, die seinen Finanzbedarf nicht unnötig ausufern lässt und Steuergeschenke vermeidet. Deshalb müssen Förderprogramme immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden mit dem Ziel, sie zurückzufahren oder abzuschaffen.

Was Staat und Verwaltungen nämlich nicht dürfen, das ist, über alle denkbaren Wege und Umwege – direkte und indirekte Steuern und Abgaben – die Bürger um ihr Geld zu erleichtern, um dann mit Hilfe von Förderprogrammen die Handlungen in Wirtschaft und Gesellschaft umfassend zu lenken. Soweit sind wir ja gekommen: Mitarbeiter werden nicht eingestellt, weil sie nicht arbeitslos sind und deshalb keine Lohnkostenförderung erhalten. Im Kulturbereich haben sich Fördermittel-Akquisitionsspezialisten etabliert und sind so zu Macht über jene gelangt, die man – welch seltsames Wort – als Kulturschaffende bezeichnet.

Fördermittel kontraproduktiv

Auch Wirtschaft und Kommunen schielen gar zu gern auf Fördermittel, erst im Juni berichtete der Bautzner Anzeiger über die Fördermittelzusage für eine Toilette am Stausee. Mag sein, dass das Prinzip "ohne Fördermittel keine Toilette" aus Sicht des Stadtsäckels richtig ist, unvergessen jedoch jener Unternehmer, dem ich als junger Unternehmensberater – er damals ein einziges Häufchen Unglück – mit ersten Gratis-Tipps auf den Weg half. Als ich viele Jahre später – er hatte inzwischen ein angesehenes Unternehmen aufgebaut – meine Leistungen anbot, war seine Antwort: "Wenn Sie Fördermittel mitbringen, können Sie wiederkommen!" Dazu muss man wissen: Dieses Verhalten trägt dazu bei, dass der Osten in der Arbeitsproduktiviät gegenüber dem Westen nicht aufschließt, denn Fördermittel, mit denen letztlich Arbeitsplätze geschaffen werden, sind nicht vom Unternehmen selbst erwirtschaftet und senken so die Produktivität. Es scheint paradox: Geförderte Arbeitsplätze verhindern Arbeitsplätze.

Möglichenkeiten mit GWG

Es kann nicht Ziel des Wirtschaftens sein, um jeden Preis Steuern zu sparen, zumal einer Steuerersparnis meist höhere Ausgaben gegenüberstehen. Klar fällt es Einzelunternehmern leichter, Betriebsausgaben zu machen, die anschließend steuerlich wirksam werden. Wer aber aus den laufenden Betriebseinnahmen seine Privataisgaben finanziert, über dem schwebt das Schwert der nachräglichen Besteuerung und Abgabenlast. Eine besondere Rolle bei den Betriebsausgaben spielen die sogenannten Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Kern der steuerlichen Regelungen zu den GWG: Seit 2018 kann der Nettobetrag (also ohne Umsatzsteuer) der Kosten für betriebliche Anschaffungen im Wert von bis zu 800 Euro (vorher 410 Euro) direkt vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden, insofern sich das Unternehmen nicht dafür entschieden hat, einen Abschreibungspool zu bilden. Abgezogen wird, das muss verdeutlicht werden, vom zu versteuernden Gewinn und nicht von der Steuerlast, wie jene glauben, die sagen: "Das bekommt der alles vom Finanzamt wieder!" Schön wär's allerdings...

Steuern sparen mit dem Pkw? Steuerschlupflöcher ade!

Insgesamt aber sind die Möglichkeiten für Unternehmer, durch irgendeine Hintertür Steuern zu sparen, nach und nach vom Staat vermauert oder unattraktiv gemacht worden. Das betrifft etwa den steuerlichen Ansatz der Kosten eines betrieblich genutzten Pkws. Neben unterschiedlichen Möglichkeiten der Pauschalversteuerung ist es insbesondere für Pkw-Besitzer, deren Fahrzeug sich nicht mehr in der steuerlichen Abschreibungsphase befindet, attraktiv, ein Fahrtenbuch zu führen und damit Kosten entweder pauschal oder anteilig steuermindernd geltend zu machen – nur bringt das in gewisser Weise zwei Nachteile mit sich: Das Fahrtenbuch muss zeitnah handschriftlich geführt werden, was ein enormer Aufwand ist, und zudem ist es ein beliebtes Prüfungsobjekt des Fiskus, weil der Steuerpflichtige der Versuchung erliegen könnte, seine Aufzeichnungen zu eigenen Gunsten zu manipulieren. Abhilfe verspricht hier ein von den Finanzbehörden anerkanntes elektronisches Fahrtenbuch – also nicht etwa eine einfache Datenbanktabelle, in die man seine Angaben einträgt, die würde nicht anerkannt.

Eine elektronisches Fahrtenbuch zeichnet automatisch und lückenlos alle Fahrzeugbewegungen auf. Für Privatfahrten werden dabei weder Zeiten noch Routen erfasst, für geschäftlich veranlasste Fahrten hingegen die Fahrzeiten und -strecken, weitere Angaben können nachgetragen werden. Aus Sicht des Fiskus ist es wichtig, dass Daten nachträglich nicht mehr geändert, sondern nur noch kommentiert werden können. Ein modernes elektronisches Fahrtenbuch gewährleistet das und bietet zudem Komfortfunktionen wie etwa die mobile Datenpflege, ermöglicht die Datenübermittlung per E-Mail – bequem für Einzelnutzer und den Aufwand senkend für Fuhrparkmanager – und bringt zudem dank GPS-Fahrzeugortung Fahrzeugdiebe um den Erfolg.

Fazit:
Ausgaben allein deshalb zu produzieren, damit um jeden Preis weniger Steuern gezahlt werden müssen, ist betriebswirtschaftlich in aller Regel keine zweckmäßige Strategie. Der Anreiz dafür könnte übrigens mit einer Flat-Tax, einer festen Steuerquote, wir sie in manchen Ländern existiert, aus der Welt geschafft werden – betriebliche Anschaffungen würden dann nur nach der Zweckdienlichkeit und nicht nach steuerlichen Erwägungen erfolgen. Wichtig aus betrieblicher Sicht ist es im Sinne der Liquiditätssicherung vielmehr, Steuerlasten vorausschauend abzuschätzen und nicht das sogenannte "Management by Kontostand" zu betreiben.

Der Autor hat 1994 die Unternehmensberatung Beier Consulting gegründet und sich auf die Strategie- und Organisationsentwicklung für leistungsfähige Unternehmen und andere Organisationen vor allem in Mitteldeutschland spezialisiert.

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  • Quelle: Thomas Beier | Foto: viarami / Markus Winkler, Pixabay License (Bild beschnitten)
  • Erstellt am 03.08.2021 - 06:51Uhr | Zuletzt geändert am 03.08.2021 - 09:04Uhr
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